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Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT SERVICE Weber 



1. Allgemeines 
 
1.1 Für die Geschäftsbeziehungen mit der Firma IT SERVICE Weber  (nachfolgend IT SERVICE Weber  genannt) mit dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Nebenabsprachen, Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGBs sind nur verbindlich wenn sie schriftlich bestätigt werden.


1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt IT SERVICE Weber  nicht an, es sei denn diese enthalten eine als berechtigt anzusehende Regelung wie den Ausschluss von Eigentumsvorbehaltsansprüchen seitens Vorlieferanten der IT SERVICE Weber .


1.4 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und/oder Ergänzungen sowie Änderungen oder Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von IT SERVICE Weber  bedürfen der Schriftform.


1.5 IT SERVICE Weber  ist berechtigt diese AGBs zu ändern, indem sie den Vertragspartner im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Die Änderungen treten einen Monat nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Vertragspartners, kann dieser innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. Kündigt der Vertragspartner nicht, so wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist wirksam.


2. Angebot und Vertrag 
 
2.1 Die Angebote der IT SERVICE Weber  sind, insbesondere in Hinsicht auf Preise, Mengen, Lieferfristen, Liefermöglichkeiten und Nebenleistungen unverbindlich.


2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn IT SERVICE Weber  eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Ist ein Vertrag ohne beiderseitige schriftliche Erklärung geschlossen worden, so ist die Auftragsbestätigung von IT SERVICE Weber  für dessen Inhalt maßgeblich.


2.3 Die ausdrückliche Zusicherung von Eigenschaften bedarf der schriftlichen Bestätigung durch IT SERVICE Weber. 


2.4 Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. IT SERVICE Weber  Außendienstmitarbeiter sind zu Nebenabreden, insbesondere zu weiteren Zusicherungen und zur Abgabe und Entgegennahme rechtskräftiger Erklärungen nicht berechtigt. Zum Inkasso benötigen Sie eine besondere Vollmac
ht.


3. Beratung und Installation 
 
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation der gelieferten Hard- und Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch IT SERVICE Weber, sowie Beratungen, Einweisungen und/oder Schulungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter gehören nicht zum Lieferumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung in Schriftform und werden gesondert in Rechnung gestellt.


3.2 Sofern IT SERVICE Weber Schulungs-, Beratungs- und/oder Installationsleistungen erbringt, hat der Kunde die zur Durchführung dieser Leistungen erforderlichen kundenseitigen Anforderungen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung von erforderlichen Räumlichkeiten, Infrastruktur, Unterlagen und Personal.


3.3 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nach 3.2 nicht ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungszeiten von IT SERVICE Weber angemessen. IT SERVICE WEBER kann den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel in Rechnung stellen. 



4. Lieferung und Leistungsumfang 
 
4.1 IT SERVICE Weber  ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


4.2 IT SERVICE Weber ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.


4.3 Zu Testzwecken gelieferte Produkte (Hardware, Software, Datenträger, Unterlagen, etc.) bleiben Eigentum von IT SERVICE Weber 

4.4 IT SERVICE Weber  übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung von Lieferterminen. IT SERVICE Weber wird sich bemühen voraussichtliche Liefertermine einzuhalten, sofern alle notwendigen Angaben und Unterlagen vom Besteller rechtzeitig eingegangen sind. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, auf die IT SERVICE Weber keinen Einfluss hat, wie höhere Gewalt, Streik, verspätete Lieferung des Vorlieferanten etc. berechtigen den Besteller nicht Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.


4.5 Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin von
IT SERVICE Weber  um mehr als vier Wochen überschritten wird, ist der Besteller berechtigt, IT SERVICE Weber eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen.


4.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist IT SERVICE Weber berechtigt Lieferungen sofort und ohne Ankündigung zurückzuhalten, bis kein Zahlungsrückstand mehr besteht. Der Besteller kann hieraus keinerlei Ansprüche herleiten. 


5. Preise und Zahlungsbedingungen 
 
5.1 Alle Preise verstehen sich als Endpreise ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der aktuellen Preisliste.

 Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Lieferung/Erbringung gültigen Listenpreisen berechnet.


5.2 Soweit nicht anders schriftlich auf der Rechnung, der Auftragsbestätigung oder dem dazugehörigen Angebot vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.


5.3 Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist IT SERVICE Weber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen, soweit nicht der Kunde einen geringeren Schaden oder IT SERVICE Weber einen höheren Schaden nachweist.


5.4 Es bleibt IT SERVICE Weber vorbehalten über die Annahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Gutschriften erfolgen nur unter üblichem Vorbehalt.

5.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von IT SERVICE Weber verrechnen. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6. Annahmeverzug 
 
6.1 Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist IT SERVICE Weber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Verlangt IT SERVICE Weber Schadenersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder IT SERVICE Weber einen höheren Schaden nachweist. 


7. Eigentumsvorbehalt 
 
7.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zuzüglich Zinsen und Kosten, sowie bis zur Abdeckung eines sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Schuldsaldos Eigentum von IT SERVICE Weber
.


7.2 Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn er IT SERVICE Weber
schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Diese Abtretung nimmt IT SERVICE Weber bereits hiermit an. Eine Weiterveräußerung ist untersagt, wenn der Abnehmer der Vorbehaltsware die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen hat.


7.3 Wird die Vorbehaltsware be- oder verarbeitet, vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an IT SERVICE Weber ab und bewahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt. Diese Abtretung nimmt IT SERVICE WEBER bereits hiermit an.


7.4 Bevorstehende Pfändung der Vorbehaltsware oder jede andere Beeinträchtigung der Rechte von IT SERVICE Weber, insbesondere das Bestehen einer Globalzession, hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Pfändungen ist IT SERVICE Weber eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.


7.5 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für IT SERVICE Weber zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an IT SERVICE Weber ab. Diese Abtretung nimmt IT SERVICE Weber bereits hiermit an.


7.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist IT SERVICE Weber berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. IT SERVICE Weber ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen diese aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.


7.7 Bei einem Rücknahmerecht IT SERVICE Weber´s gemäß vorstehenden Absätzen ist IT SERVICE Weber berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware bevollmächtigten Mitarbeitern von IT SERVICE Weber den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeiten auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.


7.8 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. 



8. Gewährleistung und Nachbesserung 
 
8.1 Versand und Verpackung erfolgen mit entsprechend üblicher Sorgfalt und nach bestem Ermessen. Sofort bei Beginn des Versandes gehen jegliche Gefahren zu Lasten des Bestellers. Auf Wunsch des Bestellers werden Waren von IT SERVICE Weber gegen Bruch, Feuer und Transportschäden versichert. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen.


8.2 Jeder Käufer ist allein dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine bei IT SERVICE Weber bestellte Ware auf einem zur Nutzung dieser Ware vorgesehenen Computersystem lauffähig ist.


8.3 Der Käufer hat die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen. Hinsichtlich der Untersuchungs- und Rügepflichten des Käufers gilt §377 HGB. Mängelansprüche gelten nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.


8.4 Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht im Hinblick auf den Rückgriffanspruch gemäß §479 Abs. 1 BGB, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der IT SERVICE Weber und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.


8.5 Dienstleistungen gelten mit Unterschrift des Dienstleistungsauftrages als abgenommen und genehmigt.


8.6 Der Inhalt der Gewährleistungs- und Garantierechte wird durch separate Regelungen festgelegt, wie sie Gegenstand der Übersicht der Hersteller-Garantie und Hersteller-Reparaturabläufe der IT SERVICE Weber oder dessen Vorlieferanten in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung sind. Diese Gewährleistungs- und Garantieansprüche sind vorrangig gegenüber den Herstellern geltend zu machen. IT SERVICE Weber kann erst dann auf Gewährleistung in Anspruch genommen werden, wenn der Käufer vorher erfolglos gerichtlich gegen den Hersteller vorgegangen ist. IT SERVICE Weber haftet nicht für Garantien, die gesetzlich nicht geschuldet sind.


8.7 Scheitert ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch im Rahmen der Geltendmachung von Rechten gemäß vorstehendem Absatz 8.6, haftet IT SERVICE Weber im gesetzlichen Rahmen, allerdings nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers, es sei denn, es liegt Arglist oder eine Garantiezusage der IT SERVICE Weber vor.


8.8 In jedem Lieferungsfall ist die Höhe der Haftung durch den Verkehrswert des jeweiligen einzelnen Liefergegenstandes begrenzt. Dies gilt ebenfalls für jegliche Lieferung von Dienstleistungen, wie Installationen von Hard- und/oder Software. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, für Folgeschäden insbesondere, sind ausdrücklich ausgeschlossen.


8.9 Von IT SERVICE Weber auftragsgemäß installierte Produkte wird der Kunde gemeinsam mit einem Mitarbeiter von IT SERVICE Weber unverzüglich testen. Funktionieren die Produkte im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er IT SERVICE Weber unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Installation konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei IT SERVICE Weber ein, gilt das Werk als abgenommen.


8.10 Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten hat der Kunde
IT SERVICE Weber in jedem Fall zunächst zur kostenlosen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung aufzufordern. 


9. Haftung 
 
9.1 IT SERVICE Weber haftet uneingeschränkt nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit IT SERVICE Weber´s, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die IT SERVICE Weber, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.


9.2 IT SERVICE Weber haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherungen, hätte verhindern können. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von IT SERVICE Weber.

9.3 Bei der Wartung von EDV-Anlagen geht IT SERVICE Weber von regelmäßigen Datensicherungen seitens des Kunden aus. IT SERVICE Weber übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten. Eine Haftung der IT SERVICE Weber für durch technisch bedingte Ausfälle, verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.


9.4 Bei Ansprüchen aus Produzentenhaftung gemäß §823 BGB, ist die Haftung der IT SERVICE Weber auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt.


9.5 Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für IT SERVICE Weber
oder für jedermann unmöglich ist (§275 Abs. 1 BGB); §275 Abs. 2 bis 4 BGB (Leistungsverweigerungsrecht bei Unverhältnismäßigkeit bzw. Unzumutbarkeit; sonstige Rechte des Gläubigers) gelten gleichermaßen.


9.6 Soweit die Haftung von IT SERVICE Weber
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von IT SERVICE Weber.


9.7 Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 


10. Schutzrechte 
 
10.1 Soweit nicht anders vereinbart, übernimmt IT SERVICE Weber keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, es sei denn etwas anderes ist der IT SERVICE Weber bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Der Käufer ist verpflichtet der IT SERVICE Weber unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.


10.2 Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers erstellt worden, so hat der Käufer IT SERVICE Weber von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden, vorausgesetzt, die Forderungen sind Folge der Entwürfe oder Anweisungen des Käufers. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. 


11. Abtretbarkeit von Ansprüchen 
 
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit IT SERVICE Weber geschlossene Verträge als Ganzes oder einzelne Rechte oder Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit IT SERVICE Weber geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von IT SERVICE Weber ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. 

12. Schlussbestimmungen 
 
12.1 Diese Bestimmungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in den übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.


12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).


12.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von IT SERVICE Weber ist Herne.


12.4 Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten der Geschäftssitz der IT SERVICE Weber